Häufig gestellte Fragen
Wir haben hier die häufigsten Fragen und unsere Antworten zusammengestellt. Sie finden Sie leicht unter den einzelnen Überschriften.
Wenn noch Fragen offen sind, bitten wir Sie, uns einfach zu fragen
AnsprechpartnerDer MZV ...
Tonnen, Gefäße, Abfuhr
- Meine Plakette fehlt, wie kann ich eine neue bekommen?
Bitte informieren Sie in diesem Fall sofort den MZV, da nicht gekennzeichnete Gefäße nicht geleert werden. Dies können Sie entweder schriftlich, telefonisch oder mit Hilfe unseres Formulars tun.
- Meine Tonne ist kaputt/verschwunden, was kann ich tun?
Sollten Sie feststellen, dass Ihre Tonnen defekt oder verschwunden sind, so können Sie dies dem MZV auf folgenden Wegen mitteilen: per Post/Fax/E-Mail mit einem formlosen Anschreiben, per Telefon, per Formular oder über Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
- Meine Tonne wurde nicht geleert, was kann ich tun?
In diesem Fall melden Sie dies einfach direkt an den MZV per Telefon oder per Fax/E-Mail. Wir bitten Sie außerdem dies möglichst schnell zu tun, da sonst evtl. nicht mehr nachvollzogen werden kann, warum Ihre Tonne nicht geleert werden konnte.
- Ich möchte gern eine andere Tonne. Was muss ich tun und was kostet mich das?
Eine andere Tonne können Sie hier beantragen: Gefäßänderung. Die Kostenaufschlüsselung für alle Tonnen finden Sie hier: Gebühren in der Übersicht.
Mehr Informationen:
Eine Änderung am Gefäßvolumen ist stets schriftlich beim MZV zu beantragen. Sie können ein formloses Anschreiben per Post/E-Mail/Fax an den MZV senden, oder das Änderungsformular an den MZV senden, direkt bei uns oder Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung abgeben. Eine Änderung pro Grundstück und Kalenderjahr wird hierbei kostenlos durchgeführt. Für jede weitere Änderung wird eine Gebühr von 15 € pro Gefäß erhoben, sofern die Änderung nicht auf die Änderung der Personenzahl zurückzuführen ist.
Nach der Mitteilung an uns können Sie die Tonne weiterhin nutzen, sollten Sie aber zugänglich aufstellen.
- Wie kann ich eine 80l Restmülltonne von einer 120l Restmülltonne unterscheiden?
Hierbei handelt es sich um zwei Tonnen die sich rein äußerlich sehr ähnlich sehen. Allerdings unterscheiden sie sich dadurch, dass im 80-l-Gefäß ein doppelter Boden eingezogen ist.
- Welche Größe eines Restmüllgefäßes muss ich anmelden?
Das Gefäßvolumen muss ausreichen, um eine ordnungsgemäße Entsorgung aller auf dem Grundstück anfallenden Abfälle zu gewährleisten („Entsorgungssicherheit“). Unsere Regelzuteilung beim Restmüll beträgt 60 l pro Bewohner und Monat, das Mindestvolumen von 20 l pro Bewohner und Monat darf nicht unterschritten werden. (Bewohner sind hier alle beim Einwohnermeldeamt gemeldeten Personen des betreffenden anschlusspflichtigen Grundstückes!). Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass sich Ein-Personen-Haushalte mit Nachbarn eine Tonne teilen können – das Formular dazu finden Sie hier: Gefäßänderung.
- Kann ich meine Tonne auch mit dem Nachbarn zusammen nutzen?
Ja, dies ist möglich. Allerdings muss hierzu unser Antrag auf Nutzung einer Nachbarschaftstonne ausgefüllt werden, den Sie hier downloaden können (Gefäßänderung) oder den Sie direkt beim MZV oder bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung ausfüllen können. Dabei ist darauf zu achten, dass die betreffenden Grundstücke nebeneinander liegen müssen und dass beide Grundstückseigentümer gesamtschuldnerisch haften.
Gebühren
- Was zahle ich für meine Tonnen?
- Kann ich auch monatlich zahlen?
Nein, denn es ist nur eine vierteljährliche Zahlung jeweils zum 15.02., 15.05, 15.08. und 15.11. möglich.
- Können die Abfallgebühren auch direkt vom Konto abgebucht werden?
Ja, dazu können Sie uns Ihre Bankdaten einfach schriftlich oder mit Hilfe unseres Formulars mitteilen. Abgebucht wird dann jeweils vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
- Wie oft kann ich kostenlos Sperrmüll anmelden?
- Wann genau muss ich zahlen?
Den Betrag und die Fälligkeit finden Sie auf Ihrem Abgabenbescheid – Erläuterung hier.
- Ab wann ändern sich die Abfallgebühren, wenn ich eine Änderung der Tonne(n) beantragt habe?
Die Änderung der Abfallgebühren wird zum 1. Folgemonats nach der Änderung vorgenommen. Sie erhalten vo MZV einen Änderungsbescheid.
- Wohin kann ich die Abfallgebühren überweisen?
Unsere Kontodaten lauten wie folgt:
VR Bank Biedenkopf-Gladenbach, BLZ 517 624 34, Kto-Nr. 7000200
Sparkasse Marburg-Biedenkopf, BLZ 533 500 00, Kto-Nr. 140027472
Postbank Frankfurt, BLZ 500 100 60, Kto-Nr. 28060603
- Wie viel Altpapier kann ich kostenfrei entsorgen?
Jedem anschlusspflichtigen Grundstück wird zunächst ein 240-l-Gefäß zugeteilt. Auf Antrag werden weitere kostenlose Gefäße aufgestellt, bis ein Gefäßvolumen von 40 l pro Person erreicht ist. Bei den Gewerbebetrieben werden zusätzliche Gefäße nur dann kostenlos zugeteilt, wenn das Volumen der dort aufgestellten Restmüllgefäße nicht überschritten wird. Weitergehende Regelungen finden Sie in unserer Abfallsatzung in § 8 (10).
- Ich habe ein Windelkind / pflegebedürftigen Angehörigen. Erhalte ich hier eine Ermäßigung?
Der MZV bietet hierfür keine Ermäßigungen an, da dies eine Subventionierung aus sozialen Gründen darstellen würde. Eine solche Subventionierung darf nicht aus den Abfallgebühren finanziert werden.
- Auf meinem Gebührenbescheid ist eine Gutschrift ausgewiesen. Bekomme ich diese ausbezahlt?
Hierbei kommt es darauf an, ob es sich um einen Änderungsbescheid (z.B. Gefäßvolumen hat sich geändert) oder um einen Einstellungsbescheid (z.B. Tonnen wurden abgeholt bzw. es gibt einen neuen Eigentümer) handelt. Bei einem Einstellungsbescheid wird der Betrag natürlich ausbezahlt. Hierbei ist es wichtig, dass Sie uns Ihre Kontoverbindung mitteilen, sollten Sie keine Einzugermächtigung bei MZV vorliegen haben. Bei einem Änderungsbescheid wird meist so verfahren, dass das Guthaben mit der nächsten Fälligkeit verrechnet wird.
Abfall und Entsorgung
Abgabenbescheid und Abfallkalender
- Ich habe keinen Abfuhrkalender, wo kann ich einen bekommen?
Unsere Abfuhrkalender sind hier für Sie zum Download bereitgestellt. Sie können diese aber auch beim MZV direkt oder bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erhalten.
- Ich verstehe meinen Abgabenbescheid nicht!
- Kann der Abgabenbescheid auch auf meine Mieter umgestellt werden?
Nein, denn gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer. Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass der Mieter eine schriftliche Einzugsermächtigung der Abfallgebühren erteilen kann bzw. auch direkt die Gebühren auf eines unserer Konten überweisen kann. Dafür kann er auch unser Formular nutzen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass auch in diesem Fall der Eigentümer für den fristgerechten Ausgleich der Gebühren verantwortlich bleibt. So werden ggf. Mahn- und Vollstreckungsverfahren an den Eigentümer gerichtet.
- Ich habe keinen Abgabenbescheid bekommen.
Hier hat der immer der letzte Bescheid Gültigkeit, denn dieser gilt immer so lange, bis ein neuer Bescheid durch z.B. eine Änderung zugestellt wird.
- Bekomme ich jedes Jahr einen neuen Abgabenbescheid?
Nein. Der zuletzt bei Ihnen eingegangene Bescheid hat solange Gültigkeit, bis Sie einen neuen Bescheid erhalten. Das heißt, ein Bescheid kann durchaus für mehrere Jahre gültig sein. Einen Jahresbescheid erhalten Sie nur dann, wenn sich im Vorjahr eine Änderung Ihrer Gebührenberechnung (durch Tonnenänderung oder Neuzuteilung) ergeben hat. Ausserdem erhalten Sie einen Jahresbescheid, wenn sich die Gebührensätze verändern.
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